Kostenübernahme & Erstattung
Wird der FaceFormer von der Krankenkasse übernommen?
Die FaceFormer Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine der häufigsten Fragen, die uns erreicht. Obwohl der FaceFormer noch nicht im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist, berichten zahlreiche Patienten von erfolgreichen Erstattungsanträgen. Auf dieser Seite erfahren Sie den aktuellen Stand, welche Wege zur Kostenerstattung offenstehen und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.

FaceFormer Kostenübernahme: Aktueller Stand 2025
Was Sie über den Erstattungsstatus wissen sollten
Heil- und Hilfsmittelverzeichnis
Der FaceFormer ist derzeit noch nicht im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands registriert. Eine automatische Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist daher nicht garantiert.
Erfolgreiche Erstattungsanträge
Viele Patienten berichten von erfolgreichen individuellen Anträgen auf Kostenerstattung. Besonders bei diagnostizierten Indikationen wie CMD oder Schluckstörungen wurden die Kosten in zahlreichen Fällen übernommen.
Preis-Leistungs-Verhältnis
Eine einmalige Investition in Ihre langfristige Gesundheit
Kostengünstige Anschaffung
Im Vergleich zu anderen Therapiegeräten ist der FaceFormer deutlich günstiger in der Anschaffung.
Einmalige Investition
Keine laufenden Kosten. Sie erwerben das Gerät einmalig und nutzen es dauerhaft für Ihre Therapie.
Langfristige Therapie
Ermöglicht eine nachhaltige, selbstständige Therapie mit weitreichenden gesundheitlichen Vorteilen.
Therapiemöglichkeiten und Wege zur Kostenübernahme
Zwei Wege zur erfolgreichen FaceFormer-Therapie
Selbstständiges Training
Mit dem FaceFormer führen Sie die Übungen eigenständig zu Hause durch. Nach einer ersten Einweisung können Sie die Therapie in Ihrem eigenen Tempo fortsetzen.
- Flexibles Training nach Ihrem Zeitplan
- Keine zusätzlichen Therapiekosten
- Einfache Integration in den Alltag
- Kostenlose Trainingsapp mit individuellem Support
Professionelle Begleitung
Für einen optimalen Einstieg empfehlen wir die Beratung durch einen erfahrenen Therapeuten. Bei bestimmten Indikationen kann die Therapie von der Krankenkasse übernommen werden.
- Spezialisierte Therapeuten in Ihrer Nähe finden
- Online-Gruppencoachings buchen
- Individuelle Einzelsitzungen vereinbaren
- Abrechnung über Heilmittelverordnung möglich
Wichtig zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse: Wird die FaceFormer-Therapie bei einem spezialisierten Therapeuten durchgeführt, kann diese unter bestimmten Indikationen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Bei Erkrankungen wie CMD (kraniomandibuläre Dysfunktion) oder Sprach- und Schluckbeschwerden erhalten Sie eine ärztliche Überweisung, über die der Therapeut die Behandlung direkt mit der Krankenkasse abrechnet.
So beantragen Sie die FaceFormer Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse
In vier Schritten zum Erstattungsantrag
Ärztliche Diagnose einholen
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Zahnarzt eine Diagnose stellen, z.B. CMD, Schluckstörung oder Atemwegsprobleme. Die medizinische Indikation ist die Grundlage für Ihren Antrag.
Verordnung oder Rezept erhalten
Bitten Sie Ihren Arzt um eine Heilmittelverordnung oder ein Privatrezept für die FaceFormer-Therapie. Ein ärztliches Attest über die medizinische Notwendigkeit stärkt Ihren Antrag.
Antrag bei der Krankenkasse stellen
Reichen Sie einen formlosen Antrag zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Begründen Sie den therapeutischen Nutzen für Ihren individuellen Fall.
Therapeut für Abrechnung finden
Optional: Über unser Behandlerverzeichnis finden Sie spezialisierte Therapeuten, die direkt mit der Krankenkasse abrechnen können.
Gesundheitlicher Nutzen der FaceFormer-Therapie
Die FaceFormer-Therapie trainiert komplexe neurophysiologische Funktionsmuster und setzt an der Ursache funktioneller Störungen an. Das macht sie zu einer nachhaltigen Investition in Ihre Gesundheit — unabhängig von der Kostenerstattung.
CMD-Beschwerden lindern
Reduziert Kiefergelenk- und Gesichtsschmerzen bei kraniomandibulärer Dysfunktion nachweislich.
Atmung verbessern
Fördert die physiologische Nasenatmung und kann Schnarchen sowie Atemaussetzer reduzieren.
Schlucken und Sprechen
Optimiert Schluckfunktion, Sprachmotorik und die gesamte orofaziale Muskelkoordination.
Gesichtsmuskulatur stärken
Strafft die Gesichtsmuskulatur und verbessert die Gesichtsästhetik auf natürliche Weise.
Kausale Therapie
Setzt an den Ursachen funktioneller Störungen an — nicht nur an den Symptomen.
Nachhaltige Ergebnisse
Regelmäßiges Training führt zu dauerhaften Verbesserungen, die über die Therapiephase hinaus bestehen.
Häufig gestellte Fragen zur FaceFormer Kostenerstattung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Kostenübernahme und Erstattung
Für einen Antrag auf Kostenübernahme benötigen Sie eine ärztliche Verordnung oder ein Attest, das die medizinische Notwendigkeit der FaceFormer-Therapie bestätigt. Reichen Sie dieses zusammen mit einem formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Beschreiben Sie Ihre Diagnose (z.B. CMD, Schluckstörung) und den erwarteten therapeutischen Nutzen. Gemäß den Richtlinien des Bundesgesundheitsministeriums haben Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Hilfsmittel.
Die Chancen auf eine Kostenübernahme sind besonders gut bei diagnostizierten funktionellen Störungen: kraniomandibuläre Dysfunktion (CMD), Schluckstörungen (Dysphagie), myofunktionelle Störungen, Atemwegsprobleme, Sprachstörungen sowie bei postoperativer Rehabilitation im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich. Auch begleitend zu kieferorthopädischen Maßnahmen kann eine Erstattung möglich sein.
Der FaceFormer ist im Vergleich zu vielen anderen Therapiegeräten kostengünstig. Die einmalige Anschaffung ermöglicht eine langfristige, selbstständige Therapie ohne laufende Kosten. Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten nicht erstatten, können Sie die Ausgabe unter Umständen als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Informieren Sie sich zusätzlich bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Präventionszuschüsse.
Ja. Bei entsprechender medizinischer Indikation kann die FaceFormer-Therapie durch spezialisierte Therapeuten — beispielsweise Logopäden, Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten — durchgeführt und über eine ärztliche Heilmittelverordnung mit der Krankenkasse abgerechnet werden. In unserem Behandlerverzeichnis finden Sie qualifizierte Therapeuten in Ihrer Nähe.
Erste Verbesserungen sind häufig nach wenigen Wochen regelmäßigen Trainings spürbar. Für nachhaltige Ergebnisse empfehlen wir eine konsequente Anwendung über mehrere Monate. Die individuelle Dauer hängt von der Ausgangssituation, der Diagnose und der Regelmäßigkeit der Übungen ab. Die kostenlose Trainingsapp unterstützt Sie dabei mit strukturierten Trainingsplänen.
Fazit und nächste Schritte
Auch wenn der FaceFormer noch nicht standardmäßig von allen Krankenkassen erstattet wird, lohnt sich ein individueller Antrag auf Kostenübernahme. Besonders bei bestehenden Diagnosen wie CMD, Schluckbeschwerden oder Atemwegsproblemen sind die Chancen gut. Unabhängig von der Erstattung ist der FaceFormer eine kostengünstige Investition in Ihre langfristige Gesundheit.
Die kostenlose Trainingsapp begleitet Sie mit strukturierten Übungsplänen und individuellem Support bei Fragen zur Anwendung.










